{"id":2642,"date":"2016-01-25T00:08:47","date_gmt":"2016-01-24T22:08:47","guid":{"rendered":"https:\/\/ernst.hamberger.net\/archive\/galerieschlosspuchheim\/?page_id=2642"},"modified":"2016-01-25T00:11:47","modified_gmt":"2016-01-24T22:11:47","slug":"leihbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ernst.hamberger.net\/archive\/galerieschlosspuchheim\/leihbedingungen\/","title":{"rendered":"Leihbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Die Kunstwerke k\u00f6nnen nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Meldezettels ausgeliehen werden. Die entleihende Person erkennt die in den AGB festgelegten Leihbedingungen durch Unterschreiben des Leihvertrags an<\/p>\n<p>Leihgeb\u00fchren f\u00fcr Privatpersonen &#8211; inklusive Versicherungsgeb\u00fchr<br \/>\nArbeiten auf Papier: 6 Euro pro Monat<br \/>\nArbeiten auf LW und andere Kunstwerke: 14 Euro pro Monat<\/p>\n<p>Leihgeb\u00fchren f\u00fcr Betriebe und Institutionen &#8211; inklusive Versicherungsgeb\u00fchr<br \/>\nArbeiten auf Papier: 6 Euro pro Monat (inkl. 10% Mwst.)<br \/>\nArbeiten auf LW und andere Kunstwerke: 14 Euro pro Monat (inkl. 10% Mwst.)<\/p>\n<p>Leihfristen<br \/>\nDie Leihfrist betr\u00e4gt mind. 6 Monate. Eine Verl\u00e4ngerung auf max. ein Jahr ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die ARTOTHEK ist eine Einrichtung der Stadt Attnang-Puchheim<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>AGB<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Leihvoraussetzungen-allgemein<\/strong><br \/>\nZur Nutzung der Artothek berechtigt ist jeder, der vollj\u00e4hrig ist, \u00fcber einen g\u00fcltigen Personalausweis , sowie eine aktuelle Meldebescheinigung verf\u00fcgt und den Hauptwohnsitz in Ober\u00f6sterreich hat.<br \/>\nAuch juristische Personen mit Sitz in Ober\u00f6sterreich sind zur Nutzung der Artothek berechtigt.<\/p>\n<p><strong>2. Entlehnung, Verl\u00e4ngerung<\/strong><br \/>\nBei Erf\u00fcllung der Leihvoraussetzungen k\u00f6nnen gegen Entrichtung der jeweils aktuellen Leihgeb\u00fchr Gem\u00e4lde und Grafiken f\u00fcr die Dauer von 6 Monaten entliehen werden. Die Leihfrist kann auf Wunsch auch verk\u00fcrzt werden. In der Leihgeb\u00fchr ist eine Versicherungspr\u00e4mie enthalten; diese Versicherung umfasst nicht die Haftung f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Weitergabe der Leihgaben an Dritte ist nicht erlaubt. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf maximal 12 Monate verl\u00e4ngert werden. Diese Verl\u00e4ngerung kann nur mit Zustimmung des Leihgebers erfolgen, wenn sp\u00e4testens 2 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Leihfrist die entsprechende Geb\u00fchr am Stadtamt Attnang-Puchheim entrichtet wird.<\/p>\n<p><strong>3. Behandlung der ausgeliehenen Kunstwerke und Haftung<\/strong><br \/>\nDer Entlehner der Kunstwerke ist verpflichtet, die empfangenen Leihgegenst\u00e4nde von der \u00dcbernahme bis zur R\u00fcckgabe sorgf\u00e4ltig zu behandeln. Er hat sie vor Beschmutzung, Besch\u00e4digung und sonstigen Ver\u00e4nderungen bzw Beeintr\u00e4chtigungen zu bewahren. Im Regelfall wird der Transport der Leihgegenst\u00e4nde durch den Leihnehmer erfolgen. Im Falle von besonders heiklen Leihgegenst\u00e4nden kann der Leihgeber einen Sondertransport vorschreiben, dessen Kosten vom Leihnehmer zu tragen sind. Erkennbare M\u00e4ngel des Leihgegenstandes m\u00fcssen auf dem Leihschein vermerkt werden.<br \/>\nVerlust und Besch\u00e4digungen der Leihgegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich beim Leihgeber anzuzeigen. Der Leihnehmer ist zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn , dass ihn nachweislich kein Verschulden trifft. Der Leihnehmer haftet auch f\u00fcr ein allf\u00e4lliges Verschulden von Mitbewohnern oder Besuchern. Die Schadensh\u00f6he orientiert sich am Versicherungswert des Kunstwerks. Ausgeliehene Bilder d\u00fcrfen nicht aus den Rahmen entfernt, die vorhandenen Aufh\u00e4ngevorrichtungen nicht ver\u00e4ndert werden.<br \/>\nDie Leihgegenst\u00e4nde d\u00fcrfen nicht extrem hellem Licht (direkte Sonnenbestrahlung, starkes Kunstlicht), gro\u00dfen Temperaturschwankungen, gro\u00dfer Feuchtigkeit oder Trockenheit ausgesetzt werden.<br \/>\nDie ausgeliehenen Kunstgegenst\u00e4nde d\u00fcrfen nur in den R\u00e4umen des Benutzers aufbewahrt werden, die \u00fcber einen angemessenen Sicherheitsstandard (Verschlie\u00dfbarkeit, etc.) verf\u00fcgen und der Adresse auf dem Meldezettel entsprechen, der dem Leihgeber \u00fcbergeben wurde.<\/p>\n<p><strong>4. Leihgeb\u00fchren<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Benutzung der Artothek der Stadt Attnang-Puchheim werden Geb\u00fchren erhoben.<br \/>\nDie gesamte Leihgeb\u00fchr ist mit Unterzeichnung des Leihscheines im voraus zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>5. R\u00fcckgabe, S\u00e4umnisgeb\u00fchr, Einziehung<\/strong><br \/>\nWerden die jeweiligen Leihgegenst\u00e4nde nicht bis zum vereinbarten R\u00fcckgabedatum zur\u00fcckgegeben, so ist f\u00fcr jeden angefangenen Monat eine S\u00e4umnisgeb\u00fchr entsprechend der monatlichen Leihgeb\u00fchr zu entrichten. Diese S\u00e4umnisgeb\u00fchr wird bereits f\u00fcr den 1. Tag der Frist\u00fcberziehung erhoben, unabh\u00e4ngig davon, ob die R\u00fcckgabe des Leihgegenstandes schriftlich angemahnt wurde.<br \/>\nWerden Leihgegenst\u00e4nde trotz schriftlicher Mahnung innerhalb von drei Monaten nicht zur\u00fcckgegeben, so werden die ausstehenden Leihgegenst\u00e4nde auf Kosten des Leihnehmers eingezogen und S\u00e4umnisgelder inkl. Mahnspesen geltend gemacht.<\/p>\n<p><strong>6. Herstellung von Fotos und Fotokopien<\/strong><br \/>\nDie Herstellung von Fotos und Fotokopien, insbesondere zur Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung der Leihgegenst\u00e4nde stellt eine Rechtsverletzung dar und ist nicht gestattet.<\/p>\n<p><strong>7. Sonstiges<\/strong><br \/>\nBenutzer, die gegen die Gesch\u00e4ftsbedingungen versto\u00dfen, k\u00f6nnen ganz oder teilweise von der Ben\u00fctzung der Artothek ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>8. Inkrafttreten<\/strong><br \/>\nDie Gesch\u00e4ftsbedingungen treten mit 1. 11. 2004 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kunstwerke k\u00f6nnen nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Meldezettels ausgeliehen werden. 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